An Silvester

Silvester ... soll kein Feuertag sein!

An Silvester wird gefeiert und das neue Jahr "eingeschossen". Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Silvester soll ein Tag der Freude und des Frohsinns sein. Er soll nicht durch Feuer zum Tag der Trauer und des Trübsinns werden. Helfen wir alle mit! Dazu beispielhaft ein paar gut gemeinte Ratschläge.

An Silvester Balkone und Terrassen frei räumen

Auf Balkonen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen könnten. So kann die Brandgefahr verringert werden. Außerdem ist es empfehlenswert, Fenster und Türen während eines Feuerwerkes geschlossen zu halten.

Im Fall eines Unfalls oder Brandes sollen Betroffene sofort den Notruf 112 wählen und bei eigenen Löschversuchen vorsichtig sein. Wichtig ist außerdem, die Mitbewohner im Haus zu warnen.

Teures Silvesterfeuerwerk

Nicht nur die Feuerwehr, sondern auch die Polizei und die Verbraucherschützer raten zum vorsichtigen Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk. Die Verbraucherzentralen regen sogar an, völlig auf Raketen und Kracher zu verzichten. Denn Knaller belasteten nicht nur die Umwelt, sondern verursachten auch gesundheitsschädigenden Lärm. Zudem werden jedes Jahr zahlreiche Menschen bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern verletzt und einige sogar getötet. Bei jedem Jahreswechsel werden alleine in Deutschland etwa 10.000 Tonnen Knaller in die Luft gejagt.

Raketen, Knallfrösche, bengalische Feuer und Kanonenschläge enthalten viele umweltbelastende Stoffe. Als Beispiele seien PVC, Klebstoffe, Quellmittel sowie Kunst- und Schaumstoffe genannt. Hinzu kommt der gefürchtete Feinstaub. Dieser Chemiecocktail rieselt auf Pflanzen und Gewässer nieder und belastet sie.

Die Umweltbelastung des Lärms, den Feuerwerk und Knallerei verursachen, wird häufig unterschätzt. Sie können zu Gehörschäden führen, aber auch Kreislaufstörungen, Bluthochdruck sowie Magen- und Darmprobleme auslösen. Vor allem Kleinkinder, ältere und kranke Menschen sowie Haustiere sollten während des Feuerwerks beaufsichtigt werden. Sie leiden - wie auch Tiere in der Natur - besonders unter dem Silvesterlärm.

Unter dem Motto "Brot statt Böller" fordern die Hilfsorganisationen einen völligen Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk.

Um Unfälle beim Silvesterfeuerwerk zu vermeiden, muss unbedingt auf selbst gebastelte Feuerwerkskörper verzichtet werden. Besonders gefährlich sind auch Knaller und Raketen, die illegal gehandelt werden oder aus militärischen Beständen stammen.

Warnung!

Die Behörden warnen aus diesem Anlass vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen aus Polen und Tschechien bei denen es aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verletzungen kommen kann.

Zum Feuerwerk:

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen.
  • Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere richten.
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
  • Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten.
  • Fenster während der Knallerei schließen.
  • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen.
  • Auf "Blindgänger" besonders achten.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
  • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen.
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen.
  • Feuerwehrskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

Zur Dekoration:

  • Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden.
  • Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten.
  • Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden.
  • Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten.
  • Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen.

Grundsätzlich:

  • Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke.
  • Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!

Silvesterfeuerwerk: Im Zweifel besser vom Fenster aus beobachten

Wenn's mehr als geknallt hat: Welche Versicherung hilft aus der Patsche? Wenn in der Silvesternacht wieder Millionen gegen den Himmel gejagt werden, dann ist dieses Vergnügen, durchaus nicht immer »himmlisch«. Denn ob ein Feuerwerkskörper die Wohnung in Brand setzt oder ob eine Rakete den Verlust eines Auges bedeutet. Die finanziellen Folgen machen zusätzlich nüchtern. Wer kommt für solche Schäden auf?

Hausratversicherung: Ein Tischfeuerwerkskörper hat die Einrichtung in Brand gesetzt. Bei größeren »Geschossen« könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Stichwort: grobe Fahrlässigkeit.

Wohngebäudeversicherung: Ein Feuerwerkskörper hat am Haus (also nicht nur an Einrichtungsgegenständen) durch Brand Schäden angerichtet. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Hausbriefkasten als »Rampe« für einen Chinakracher gedient hat - jedenfalls theoretisch; die Versicherung könnte sich in einem solchen Fall aber ebenfalls sperren" weil sie grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann.

Private Haftpflichtversicherung: Ein Partygast hat in der Wohnung durch Feuerwerkskörper Schaden angerichtet. Oder ein Knaller landet in einer Zuschauergruppe. Oder ein Kind hantiert ungeschickt (oder übermütig) mit Knallfröschen und Raketen.

Teilkaskoversicherung: Passanten haben Brand- oder Explosionsschäden an einem Auto angerichtet und sich (unerkannt) entfernt.

Vollkaskoversicherung: Ein Auto ist im Übermut oder böswillig beschädigt worden, und der »Täter« kann nicht ermittelt werden.

Krankenversicherung: Wegen eines »verirrten« Feuerwerkskörpers muss ein Arzt (vielleicht sogar ein Krankenhaus) aufgesucht werden. Die Krankenkasse wird sich wenn es einen »Schuldigen« geben sollte - das Geld von ihm wiederholen.

Private Unfallversicherung: Ein Feuerwerkskörper hat einen bleibenden Schaden angerichtet, etwa einen abgerissenen Finger, weil ein Knallkörper nicht schnell genug weggeworfen wurde. Hier könnte die Versicherung allerdings die Frage nach der »Bewusstseinsstörung« (Wie viel Promille Alkohol im Blut?) stellen.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Bello ist ob des Krachs um ihn herum «irritiert» und beißt der Nachbarsfrau in die Wade. Dabei wird nicht gefragt, ob sein Besitzer alle Vorsicht hat walten lassen, dass solches nicht passiert (Haftung auch ohne Verschulden).

Generell gilt, so vor Jahren der Bundesgerichtshof M ZR 71/84): In der Silvesternacht muss sich jeder in der Nähe von Leuten mit Feuerwerkskörper bewusst sein, dass nicht alle vorsichtig mit den gefährlichen Dingern umgehen. Deshalb führt eine Verletzung, die andere verursachen, nicht immer zu einem Ersatzanspruch (etwa: Schmerzensgeld). Es kommt - wie so oft - auf den Einzelfall an. Deshalb: Im Zweifel besser das Feuerwerk vom Fenster aus ansehen.